von Jörg Dörr, Ganzhornstraße 37, 74172 Neckarsulm 25. Mai 2018 1. Allgemeines, Vertragsschluss (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Jörg Dörr. |
2. Angebote und Preise (1) Unsere Angebote sind - soweit nicht abweichend angegeben - freibleibend. |
3. Lieferung, Nachnahmelieferung, Versand, Teillieferungen (1) Die anfallenden Liefer- und Versandkosten richten sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben zum Versand und sind vom Kunden zu tragen. |
4. Schadensersatz bei Lieferverzögerungen (1) Im Falle von Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschliesslich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 9 (Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche). |
5. Annahmeverweigerung durch den Kunden Bei Annahmeverweigerung von ordnungsgemäß und innerhalb einer angemessenen Zeit gelieferten Sendungen durch den Kunden berechnen wir die uns entstandenen Kosten (Versandkosten, Arbeitszeit sowie Auslagen) und stellen diese in Rechnung. |
6. Technische Beschreibungen Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen, und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind. |
7. Gewährleistung, Haftung für Schäden und Folgeschäden (1) Die Mängelgewährleistungsfrist für von uns gelieferte Waren beträgt zwei Jahre ab Ablieferung. In den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 gilt die gesetzliche Frist. Für Schadensersatzansprüche im Sinne des § 307 Nr. 7 a.) u. b.) BGB gilt die gesetzliche Frist. |
8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsrecht Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis kann der Käufer nur insoweit geltend machen, als seine Gegenansprüche unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. |
9. Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche (1) Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. |
10. Annahme von Schecks, Rücktrittsrecht beim Zahlungsverzug (1) Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegen genommen. Bei Hereinnahme von Schecks trägt der Kunde den Diskont und alle Spesen. Bei Hereinnahme von Schecks wird die offene Forderung sofort zur Zahlung fällig, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt. |
11. Kostentragungsvereinbarung |
12. Eigentumsvorbehalt, Verpflichtung zur Anzeige bei Eingriffen Dritter (1) Die gelieferten Waren bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung und der Erfüllung sämtlicher, aus dem Vertrag bestehender Forderungen unser Eigentum. |
13. Rechtswahl und Gerichtsstand (1) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
Ausdruck Sie können diese Information über die Druck-Funktion Ihres Internet-Browsers ausdrucken. Sollten Sie keinen Drucker installiert haben, senden wir Ihnen diese Information auch gerne zu. |